Rindfleisch Natura-Beef Bio
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Kontrollen durch unabhängige Kontrollstelle, Kontrolldienst STS macht Stichproben
Wirksames Kontrollintervall
Jährliche Kontrollen
Glaubwürdige Kontrollen
Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 10 Jahre). Zusätzlich stichprobenweise unangemeldete Kontrollen des KD STS
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Kontrolldienst STS kontrolliert Natura-Beef-Betriebe
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Der Kontrolldienst STS kontrolliert stichprobenweise einzelne Natura-Beef Betriebe, der Grossteil der Betriebe wird durch Dritte kontrolliert
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Alle Tiere einer Tierkategorie gemäss denselben Anforderungen gehalten, für unter dem Label verkaufte Tiere spezielle Zertifizierung
Tierkennzeichnung
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Unabhängige Zertifizierung
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt
Traditionell einige genetisch hornlose Rassen. Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe, Enthornen von Kühen ist möglich mit Anästhesie und Schmerzmittelgabe
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen
Keine Einsatz von Saugschutzringen, da in der Mutterkuhhaltung Kälber an der Mutter saugen
Regelmässiger Auslauf im Freien gewährleistet Klauenabrieb und artgerechte Körperhaltung
Fellzustand der Tiere gut
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine Liegeschwielen, keine verhornten Hautstellen
Der STS hat keine Daten hierzu
Perforierte Böden ungefährlich
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Tägliche Tierkontrollen
Tierkontrollen täglich
Nottötung
Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern) vorgeschrieben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika
Dank der Haltung mit ihren eigenen Müttern ist der Antibiotikeinsatz bei den auf dem Betrieb geborenen Kälbern vergleichsweise gering. Bei den zugekauften Kälbern kann ein höherer Antibiotikaeinsatz nötig sein
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Hormone
Hormone zur Brunst-Synchronisation verboten
Futter und Wasser
Genügend und genügend breite Futterplätze
Fressen auf der Weide während der Vegetationsperiode, im Winter ein Fressplatz pro 2.5 Tiere bei ad libitum Fütterung, ein Fressplatz pro Tier bei rationierter Fütterung
Fütterung basierend auf Raufutter
Viel Weidegang, mindestens 75 % der Futterration aus Raufutter
Artgemässe Fresshaltung
Futterplätze von seit 2008 erbauten Ställen müssen um mindestens 10 cm erhöht sein. Im Sommer viel Weide, wo der Weideschritt möglich ist
Genügend geeignete Wassertränken
Mindestens zweimal täglich Zugang zu Wasser, Tränkezapfen oder -nippel nicht zulässig
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine Verfütterung von Soja
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall, ständiger Zugang zu Auslauf im Freien und während des Sommerhalbjahres regelmässiger Weidegang, dort uneingeschränktes Tageslicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Permanenter Zugang zu frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Abkühlungsmöglichkeit
Nur Vorgaben für Wasserbüffel und Yaks
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Platz im Stall und Ausgestaltung
Weder Mastrinder noch Muttertiere werden angunden gehalten
Genügend grosse Fläche pro Tier
Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, täglich Auslauf, ausreichende Bewegungsfreiheit
Genügend grosse Liegefläche
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt knapp allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Keine Perforation der Liegeflächen
Gummimatten in den Liegeboxen oder Tiefstreu; keine Perforation der Liegeflächen
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Täglicher Auslauf im Freien
Zugang zum Auslauf permanent
Täglich Auslauf zu Laufhof oder Weide
Auslauf genügend gross
Auslaufflächen je Tierkategorie vorgegeben
Ungedeckte Fläche genügend gross
Die Hälfte der Auslauffläche ist ungedeckt
Öffnungen genügend gross
Öffnungen zum Laufhof ausreichend gross
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Keine Vorgabe
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen
Bei unbefestigtem Auslauf morastige Stellen ausgezäunt
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross
Auslauf sicher eingezäunt, stromführende Zäune nur bei ausreichend grosser Fläche und wenn die Tiere einander ausweichen können
Dokumentation
Nach spätestens 3 Tagen in einem Auslaufjournal
Weide
Weide vorhanden
Weide vorgeschrieben
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent
Täglich mindestens Halbtagesweide während der Vegetationsperiode
Weide genügend gross
Mindestens 17 Aren Weidefläche pro Kuh und Kalb
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt
Morastige Stellen ausgezäunt
Schatten
Keine Vorgabe
Keine Vorgabe
Dokumentation
Nach spätestens 3 Tagen in einem Auslaufjournal
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Rinder werden in Gruppen gehalten
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Strohmatratze oder Liegematte müssen verformbar sein
Muttergebundene Aufzucht
Kälber bleiben bis zum Schlachttag bei ihren Müttern
Scheuermöglichkeit
Keine Vorgabe
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung
Tiere eher auf Fleischleistung gezüchtet (keine Milchgewinnung), aber keine Extremzucht
Keine extreme Zucht auf Fleisch
Es gibt ausgeprägte Fleischrassen, aber Zucht mit weissblauen Belgiern (auch Kreuzungen) ist verboten
Verbot Embryotransfer
Embryotransfer verboten
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit
Schonendes Aufladen
Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln
Transporte während Lebensdauer
Tiere werden ab Absetzen direkt zum Schlachthof transportiert. Keine weiteren Transporte (ausser von und zu entlegenen Weiden)
Abschlussgitter vorhanden
Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Geeignete Rampen vorhanden
Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht stehen
Mindesthöhe eingehalten
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Betäubung ohne Leiden
Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke
Zutrieb zur Betäubung
Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof
Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden
Entblutungsmethode
Beide Halsschlagadern oder Bruststich
Entblutung genügend schnell
Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Durch Direktzahlungen und Preiszuschläge fairer Preis. Keine Daten zu Preisen bei Direktvermarktung
Über 10 Jahre schwankende Preise, kein Trend ausmachbar. Der Landesindex für Konsumentenpreise verhält sich ähnlich
Erfolgreich vermarktete Tiere
Jährlich vereinbarte Mengen werden garantiert abgenommen
Die Kälber bleiben während 10 Monaten bei ihren Müttern, die Fütterung erfolgt grossmehrheitlich durch Raufutter. Weidegang im Sommerhalbjahr und Auslauf im Freien im Winterhalbjahr ermöglichen viel Bewegungsfreiheit. Die meisten arttypischen Verhaltensweisen können ausgelebt werden. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS. Ein Teil der Transporte und der Landwirtschaftsbetriebe werden vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Quellen: Produktionsreglement Natura-Beef vom 15.12.15 und Richtlinien Bio-Suisse 2021.