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Rindfleisch Silvestri Weiderind

TOP 13 steps to go
TOP 13 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Nur Einsicht in Vorgaben

Wirksames Kontrollintervall

Jährliche Kontrollen

Glaubwürdige Kontrollen

Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 20 Jahre)

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Nur Einsicht in Vorgaben

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Nur Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Alle Mastrinder nach denselben Anforderungen gehalten

Tierkennzeichnung

Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierungsstelle

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt

Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, der Nasenscheidewand, dem Zungenbändchen oder am Flotzmaul

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt

Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe, Enthorung nach 10 Wochen untersagt

Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen

Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen

Haltungsform gewährleistet Klauenabrieb

Regelmässiger Auslauf im Freien gewährleistet Klauenabrieb und artgerechte Körperhaltung

Fellzustand der Tiere gut

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine Liegeschwielen, keine verhornten Hautstellen

Der STS hat keine Daten hierzu

Perforierte Böden ungefährlich

Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen

Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet

Tägliche Tierkontrollen

Tierkontrollen täglich

Nottötung

Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern) vorgeschrieben

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich

Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Hormone

Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig, aber selten nötig

Futter und Wasser

Genügend und genügend breite Futterplätze

Fressen auf der Weide während der Vegetationsperiode, im Winter ein Fressplatz pro 2.5 Tiere bei ad libitum Fütterung, ein Fressplatz pro Tier bei rationierter Fütterung

Fütterung basierend auf Raufutter

An Weidetagen mehr als 50 % des Grundfutters über die Weide, im Winter mindestens 75 % Raufutter

Artgemässe Fresshaltung

Erhöhte Futterplätze im Stall ermöglichen naturähnliche Fresshaltung (in älteren Ställen nicht). Auf der Weide natürliche Fresshaltung

Genügend geeignete Wassertränken

Mindestens zweimal täglich Zugang zu Wasser, Tränkezapfen oder -nippel nicht zulässig

Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Soja aus verantwortungsvollem Anbau

Kein Soja in der Fütterung

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall, ständiger Zugang zu Auslauf im Freien und während des Sommerhalbjahres täglicher Weidegang, dort uneingeschränktes Tageslicht

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase

Lüftung / Schadgase / Staub

Permanenter Zugang zum Auslauf

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Permanenter Zugang zum Auslauf

Abkühlungsmöglichkeit

Nur Vorgaben für Wasserbüffel und Yaks

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Platz im Stall und Ausgestaltung

Bewegungsfreiheit der Tiere

Keine Anbindehaltung bei Mastrindern, Anbindehaltung für Muttertiere möglich

Genügend grosse Fläche pro Tier

Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, permanent Auslauf, ausreichend Bewegungsfreiheit

Genügend grosse Liegefläche

Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt knapp allen Tieren gleichzeitiges Liegen

Keine Perforation der Liegeflächen

Gummimatten in den Liegeboxen oder Tiefstreu; keine Perforation der Liegeflächen

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Permanenter Zugang zum Auslauf

Zugang zum Auslauf permanent

Permanent Zugang zu einer Auslauffläche

Auslauf genügend gross

Auslaufflächen je Tierkategorie vorgegeben, im Sommerhalbjahr täglich Weide

Ungedeckte Fläche genügend gross

Die Hälfte der Auslauffläche ist ungedeckt

Öffnungen genügend gross

Öffnungen zum Laufhof ausreichend gross

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Keine Vorgabe

Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen

Bei unbefestigtem Auslauf morastige Stellen ausgezäunt

Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross

Auslauf sicher eingezäunt, stromführende Zäune nur bei ausreichend grosser Fläche und wenn die Tiere einander ausweichen können

Dokumentation

Zugang permanent, daher keine Dokumentation nötig

Weide

Weide vorhanden

Weide vorgeschrieben

Mehrstündiger Zugang zur Weide

Im Sommerhalbjahr täglich mindestens 8 Stunden Weidegang

Weide genügend gross

Mindestens die Hälfte des Raufutterbedarfs kann über die Weide aufgenommen werden

Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt

Morastige Stellen müssen ausgezäunt werden

Schatten

Keine Vorgaben

Kein Stacheldraht, elektrische Weidezaunnetze gut gespannt und regelmässig kontrolliert

Stacheldraht nur auf Sömmerungsbetrieben und Umzäunung von Einzelbäumen

Dokumentation

In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Gruppenhaltung der Mastrinder, Anbindehaltung für Muttertiere möglich

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Strohmatratze oder Liegematte mit Einstreu müssen verformbar sein

Muttergebundene Aufzucht

Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden

Scheuermöglichkeit

Scheuermöglichkeit bei Stallhaltung vorgeschrieben

Zucht

Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung

Label trägt dazu bei, dass Kälber aus Milchviehhaltung ausgemästet werden. Die Hälfte der Masttiere stammt aus Mutterkuhhaltung, die andere Hälfte von Milchvieh-Betrieben

Keine extreme Zucht auf Fleisch

Es gibt ausgeprägte Fleischrassen, aber Zucht mit reinrassigen weissblauen Belgiern ist verboten

Verbot Embryotransfer

Embryotransfer möglich

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Höchstens 6 Stunden Gesamttransportzeit

Schonendes Aufladen

Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln

Transporte während Lebensdauer

Tiere werden zum Mastbetrieb und zum Schlachthof transportiert. Keine weiteren Transporte (ausser von und zu entlegenen Weiden)

Abschlussgitter vorhanden

Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Geeignete Rampen vorhanden

Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden

Besatzdichte korrekt

Tiere können dicht an dicht stehen

Mindesthöhe eingehalten

Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten

Schlachtung

Pflicht zur Betäubung

Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden

Betäubung ohne Leiden

Ausschliesslich Bolzenschuss zur Betäubung erlaubt

Zutrieb zur Betäubung

Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof

Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden

Entblutungsmethode

Entbluten mit Bruststich

Entblutung genügend schnell

Entbluten bis 60 Sekunden nach der Betäubung

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Durch Direktzahlungen und Preiszuschläge ausreichender Preis

Preisentwicklung

Über 10 Jahre schwankende Preise, kein Trend ausmachbar. Der Landesindex für Konsumentenpreise verhält sich ähnlich

Erfolgreich vermarktete Tiere

Verbindliche Mengenplanung und Vertragsproduktion

Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse. Die Rinder erhalten permanenten Auslauf im Freien, während des Sommerhalbjahrs täglich ausgiebig Weidegang. Einige arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS. Quelle: IP-Suisse Richtlinie Tierhaltung (7.4.20) und Richtlinie Gesamtbetrieb (1.1.19), Richtlinie Silvestri Weiderind (2021).

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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