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Alpschwein Silvestri IP-SUISSE

TOP 13 steps to go
TOP 13 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Kontrollen der Mastbetriebe alle 2 Jahre durch den Kontrolldienst STS, Kontrollen der Zuchtbetriebe jährlich durch Dritte

Wirksames Kontrollintervall

Kontrollen der Mastbetriebe alle 2 Jahre, Kontrollen der Zuchtbetriebe jährlich

Glaubwürdige Kontrollen

Kontrollen der Mastbetriebe unangemeldet. Kontrollen der Zuchtbetriebe zu weniger als der Hälfte, aber mindestens 5 % unangemeldet

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Kontrollen durch den Kontrolldienst des Schweizer Tierschutz STS auf Mastbetrieben

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Kontrollen aller Mastbetriebe durch den Kontrolldienst STS

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Tiere der gleichen Tierkategorie gemäss denselben Anforderungen gehalten

Tierkennzeichnung

Mastschweine sind gruppenweise gekennzeichnet und nachverfolgbar, Zuchttiere individuell

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierungsstelle

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt (kein Coupieren der Schwänze, kein Abklemmen der Zähne, keine Nasenringe oder Rüsselklammern oder Drähte im Rüssel)

Coupieren des Schwanzes, Abklemmen der Zähne, Einsetzen von Nasenringen, Rüsselklammern oder Drähten verboten, Abschleifen der Zahnspitzen erlaubt

 Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Ebermast / Impfung gegen Ebergeruch / Kastration unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe:

Kastration unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe, Jungebermast oder Impfung gegen Ebergeruch, falls Nachfrage vorhanden

Genügend Klauen-Abrieb

Naturbodenauslauf für Mastschweine, täglich mehrstündiger Auslauf im Freien für Eber und Zuchtsauen, bzw. befestigter Fress- und Tränkebereich für säugende Sauen und Ferkel gewährleisten Klauen-Abrieb

Klauenpflege

Klauen soweit nötig regelmässig pflegen und schneiden

Perforierte Böden ungefährlich

Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen

 Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet

Teilnahme an einem Gesundheitsprogramm

Mitgliedschaft Schweinegesundheitsdienst SGD oder gleichwertige Organisation

Nottötung

Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (z.B. Bolzenschuss und Entbluten) je nach Gewicht vorgeschrieben

Medikamente

Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika

Antibiotika dürfen nicht über die Fütterung verabreicht werden. Durch eine Mindestsäugezeit wird das Immunsystem der Ferkel gestärkt und der Verbrauch an Antibiotika verringert

 Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Hormone

Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig, PMSG verboten

Futter und Wasser

Genügend und genügend breite Futterstellen

Für jedes Tier eine genügend breite Futterstelle, ausleben von natürlichem Fressverhalten auf der Weide möglich

 Genügend Tränkestellen

Bei Trockenfütterung pro 12 Tiere, bei Flüssigfütterung pro 24 Tiere eine Tränkestelle

Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Zusätzlich zu Stroh eine Form von Raufutter

Raufutter auf der Alpweide für Masttiere, Zuchtsauen und Eber immer eine bodendeckend eingestreute Liegefläche

Genügend Rohfaser

8 % Rohfaseranteil für Zuchtsauen

Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau

Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau (kein Abholzen von Primärwäldern, keine Gentechnik)

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall. Permanenter Auslauf auf der Weide für Mastschweine, täglich mehrstündiger Auslauf im Freien für Zuchtsauen und Eber, dort uneingeschränktes Tageslicht. Kein Zugang zum Freien für säugende Sauen und Ferkel

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase

 Lüftung / Schadgase / Staub

Mastschweine permanent,. Zuchtsauen und Eber täglich mehrstündiger Auslauf im Freien. Säugende Sauen und Ferkel den Tieren angepasstes Klima

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Permanent frei zugänglicher Auslauf an der frischen Luft für Mastschweine, täglich frei zugänglicher Auslauf an der frischen Luft für Zuchtsauen und Eber. Für säugende Sauen und Ferkel Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Dem Alter angepasst genügend warm oder sehr gut eingestreut (Nestbaumöglichkeit)

In Aussenklimaställen Vorgaben zu altersabhängigen minimalen Temperaturen, bzw. Massnahmen bei Unterschreiten dieser Temperaturen (z.B. Liegekiste)

Abkühlungsmöglichkeit

Bei Hitze Abkühlungsmöglichkeiten für Schweine ab 25 kg

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Platz im Stall und Ausgestaltung

Genügend grosse Fläche pro Tier

Flächen pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben. Durch grösszügigen Naturbodenauslauf haben Mastschweine ausreichend Bewegungsfreiheit. Ebenfalls ausreichend Bewegungsfreiheit für Eber, säugende Sauen und Zuchtsauen, aber wenig Bewegungsfreiheit für Ferkel

Genügend grosse Liegefläche

Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen

Keine Perforation der Liegeflächen

Nicht perforierte Liegefläche

Keine Fixierung der Zuchtsauen

Schweine dürfen nicht fixiert werden, Ausnahme: 10 Tage während der Deckzeit

Keine zwei- oder mehrstöckigen Käfige

Ferkel dürfen nicht in mehrstöckigen Käfigen gehalten werden

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall

 Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Betriebsgrösse limitiert (z.B. maximal 1500 Mastschweine), falls Mist oder Gülle auf andere Betriebe gebracht werden muss

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Zugang zum Freien für Galtsauen, Eber und Mastschweine, kein Zugang zum Freien für säugende Sauen, Sauen in der Deckzeit und Ferkel

Zugang zum Auslauf permanent

Auslauf permanent für Mastschweine, täglich mehrstündiger Auslauf im Freien für Zuchtsauen und Eber

Auslauf genügend gross

Bewegungsfreiheit gewährende Auslaufflächen sind gewichtsabhängig vorgeschrieben für Zuchtsauen und Eber. Grosszügig bemessener Auslauf auf Naturboden für Mastschweine

Ungedeckte Fläche genügend gross

Mehrheitlich ungedeckter Naturbodenauslauf für Mastschweine. Mindestens die Hälfte der Auslauffläche ist nicht überdacht für Eber und Zuchtsauen

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Naturbodenauslauf für Mastschweine, Anteil Perforation im Auslauf nicht beschränkt für Zuchtsauen und Eber

Dokumentation

Durch permanenten Auslauf keine Dokumentation nötig für Mastschweine, Auslauf nach spätestens 3 Tagen dokumentiert für Zuchtsauen und Eber

Weide

Weide vorhanden

Weide für Mastschweine, keine Weide für Zuchtsauen, Eber und Ferkel

Zugang zur Weide tagsüber oder permanent

Zugang permanent

Weide genügend gross

Grosszügiger Naturbodenauslauf, 40 m2 pro Tier

Weide zu Beginn mit Grasnarbe

Weide mindestens zu Beginn der Alpsaison mit Grasnarbe

Suhle bei ständiger Freilandhaltung

Keine Suhle, aber Freilandhaltung auch nicht ständig

Schatten

Schatten, idealerweise für alle Tiere gleichzeitig

Wechselnde Weide bei ständiger Freilandhaltung

Keine Vorgabe

Dokumentation

Weide permanent, Dokumentation nicht nötig

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Schweine müssen in Gruppen gehalten werden. Ausnahmen: Sauen während Deckzeit (max. 10 Tage) und Säugezeit, Eber ab Geschlechtsreife

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Liegebereich bodendeckend mit geeignetem Material (z.B. Stroh) eingestreut

Beschäftigung zum Kauen (Langstroh, Gras, Heu, Zweige, o.ä.)

Gras und teilweise auch Büsche auf der Weide für Mastschweine. Für Zuchtsauen und Eber Einstreu bedingt zum Kauen geeignet, keine Vorgabe zu Langstroh etc.

Säugedauer und -art

Säugedauer 4- bis 6 Wochen im Betriebsdurchschnitt, Minimum 24 Tage für einzelnen Wurf

Scheuermöglichkeit

Auf dem Naturbodenauslauf für Mastschweine meistens Scheuermöglichkeiten. Keine spezifische Vorgabe für Zuchtsauen und Eber

Nestbaumaterial

Einige Tage vor dem Abferkeln ausreichend zum Nestbau geeignetes Material (z.B. Langstroh)

Wühlen

Mastschweine können in der Erde des Naturbodenauslaufs wühlen. Für Zuchtsauen und Eber Wühlen in der Einstreu bedingt möglich, keine weiteren Wühlmöglichkeiten

Zucht

Tageszunahmen ab 25 kg

Tageszunahmen zwischen 600 und 700 Gramm

Langlebigkeit der Zuchtsauen

Je nach Rasse Lebensdauer von durchschnittlich 4 – 6 Würfen

Wurfgrösse

Durchschnittliche Wurfgrössen zwischen 13 und 13.5. Regelmässig über 14 Ferkel pro Wurf

Verbot Embryotransfer

Embryotransfer möglich

Lahmheiten

10 – 20 % der Betriebe mit Lahmheiten

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit

Schonendes Aufladen

Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln

Transporte während Lebensdauer

Arbeitsteilige Ferkelproduktion möglich, Galtsauen werden hochträchtig transportiert

Abschlussgitter vorhanden

Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Geeignete Rampen vorhanden

Geeignete Verladeeinrichtungen mit genügend hohen Seitenschutzvorrichtungen

Besatzdichte korrekt

Tiere können dicht an dicht liegen

Mindesthöhe eingehalten

Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum

Klimatisiertes Fahrzeug

Ventilation für dreistöckige Lastwagen vorgeschrieben, bei anderen Fahrzeugen genügend Öffnungen für gute Durchlüftung

Schlachtung

 Pflicht zur Betäubung

Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden

Betäubung ohne Leiden

Schweine müssen höchste Gaskonzentration innert 20 Sekunden erreichen, aber Betäubung durch Gas verursacht Stress. Korrekte Ansatzstelle und genügende Stromstärke für Elektrobetäubung sind vorgeschrieben

Zutrieb zur Betäubung

Keine Vorgabe. Vereinzelung – was für die Tiere Stress bedeutet – bei Elektrobetäubung der Normalfall, bei CO2-Betäubung nicht ausgeschlossen

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof

Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht liegen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden

Entblutung genügend schnell

Entbluten je nach Methode 20 Sekunden bis 100 Sekunden nach Betäubung

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Durch Direktzahlungen und Preiszuschläge ausreichend höherer Preis

Preisentwicklung

Über 10 Jahre schwankende Preise, kein Trend ausmachbar. Das entspricht in etwa der Entwicklung des Landesindex der Konsumentenpreise

 Erfolgreich vermarktete Tiere

Garantierte Abnahme aller Alpschweine, keine Preisabzüge wegen abweichender Schlachtkörper

Vorausgesetzt wird die Einhaltung der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung, sowie BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltung) und RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) für Zuchtsauen, BTS für säugende Sauen und Ferkel, RAUS für Mastschweine und Eber. Die Mastschweine können auf der Alpweide die meisten arttypischen Verhaltensweise ausleben. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS, diese wird, wie auch die Haltung der Mastschweine, vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Quelle: Richtlinie Silvestri Alpschwein IP-Suisse 2020.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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