Schweinefleisch CH-Gesetz
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Keine Angabe
Wirksames Kontrollintervall
Grundkontrollen Tierschutz alle 4 Jahre. Falls zwei aufeinanderfolgende Grundkontrollen keine schwerwiegenden Mängel ergaben, kann die Grundkontrolle für maximal 8 Jahre als Verwaltungskontrolle durchgeführt werden
Glaubwürdige Kontrollen
Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden ist gering (alle 20-60 Jahre)
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Alle Tiere gemäss den gesetzlichen Minimalanforderungen gehalten
Tierkennzeichnung
Mastschweine sind gruppenweise gekennzeichnet und nachverfolgbar, Zuchttiere individuell
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Tierhaltung unabhängig kontrolliert als Grundvoraussetzung für Direktzahlungen. Ganze Warenflusskette unübersichtlich
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Coupieren des Schwanzes, Abklemmen der Zähne, Einsetzen von Nasenringen, Rüsselklammern oder Drähten verboten, Abschleifen der Zahnspitzen erlaubt
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Ebermast / Impfung gegen Ebergeruch / Kastration unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe
Kastration unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe
Genügend Klauen-Abrieb
Keine Vorgabe
Klauenpflege
Klauen soweit nötig regelmässig pflegen und schneiden
Perforierte Böden ungefährlich
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Teilnahme an einem Gesundheitsprogramm
Keine Vorgabe
Nottötung
Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (z.B. Bolzenschuss und Entbluten) je nach Gewicht vorgeschrieben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Hormone
Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig
Futter und Wasser
Genügend und genügend breite Futterstellen
Für jedes Tier eine genügend breite Futterstelle oder geeignete Formen der Vorratsfütterung
Genügend Tränkestellen
Bei Trockenfütterung pro 12 Tiere, bei Flüssigfütterung pro 24 Tiere eine Tränkestelle
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Zusätzlich zu Stroh eine Form von Raufutter
Keine Vorgabe
Genügend Rohfaser
8 % Rohfaseranteil für Zuchtsauen
Soja aus verantwortungsvollem Anbau
Keine Vorgabe
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine Vorgabe
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall (ausnahmsweise andere Beleuchtung in alten Ställen)
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Dem Alter angepasst genügend warm oder sehr gut eingestreut (Nestbaumöglichkeit)
In Aussenklimaställen Vorgaben zu altersabhängigen minimalen Temperaturen, bzw. Massnahmen bei Unterschreiten dieser Temperaturen (z.B. Liegekiste)
Abkühlungsmöglichkeit
In seit 2008 neu eingerichteten Ställen: bei Hitze Abkühlungsmöglichkeiten für Schweine ab 25 kg
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Platz im Stall und Ausgestaltung
Genügend grosse Fläche pro Tier
Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, wenig Bewegungsfreiheit
Genügend grosse Liegefläche
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Keine Perforation der Liegeflächen
5 % Perforation in 2008 bestehenden Buchten, 2 % in den übrigen Ställen
Keine Fixierung der Zuchtsauen
Schweine dürfen nicht fixiert werden, Ausnahme: 10 Tage während der Deckzeit
Keine zwei- oder mehrstöckigen Käfige
Ferkel dürfen nicht in mehrstöckigen Käfigen gehalten werden
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)
Betriebsgrösse limitiert (z.B. maximal 1’500 Mastschweine), falls Mist oder Gülle auf andere Betriebe gebracht werden muss
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Zugang zum Auslauf permanent
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Auslauf genügend gross
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Ungedeckte Fläche genügend gross
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Dokumentation
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Weide
Weide vorhanden
Keine Weide vorgeschrieben
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent
Keine Weide vorgeschrieben
Weide genügend gross
Keine Weide vorgeschrieben
Weide zu Beginn mit Grasnarbe
Keine Weide vorgeschrieben
Suhle bei ständiger Freilandhaltung
Keine Weide vorgeschrieben
Schatten
Keine Weide vorgeschrieben
Wechselnde Weide bei ständiger Freilandhaltung
Keine Weide vorgeschrieben
Dokumentation
Keine Weide vorgeschrieben
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Schweine müssen in Gruppen gehalten werden. Ausnahmen: Sauen während Deckzeit (max. 10 Tage) und Säugezeit, Eber ab Geschlechtsreife
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Einstreu einzig für Abferkelbuchten vorgeschrieben
Beschäftigung zum Kauen (Langstroh, Gras, Heu, Zweige, o.ä.)
Minimalanforderung: ein Presswürfel aus Stroh für mehrere Schweine
Säugedauer und -art
Keine Vorgabe zur Säugedauer
Scheuermöglichkeit
Keine Vorgabe
Nestbaumaterial
Einige Tage vor dem Abferkeln ausreichend zum Nestbau geeignetes Material (z.B. Langstroh)
Wühlen
Keine Vorgabe
Zucht
Tageszunahmen zwischen 600 und 700 Gramm
Langlebigkeit der Zuchtsauen
Je nach Rasse Lebensdauer von durchschnittlich 4 – 6 Würfen
Wurfgrösse
Durchschnittliche Wurfgrössen zwischen 13 und 13.5. Regelmässig über 14 Ferkel pro Wurf
Verbot Embryotransfer
Embryotransfer ist möglich
Lahmheiten
10 – 20 % der Betriebe mit Lahmheiten
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit
Schonendes Aufladen
Schonende Behandlung vorgeschrieben, ohne weitere Vorgaben
Transporte während Lebensdauer
Arbeitsteilige Ferkelproduktion möglich, Galtsauen werden hochträchtig transportiert
Abschlussgitter vorhanden
Abschlussgitter am Heck sichert Tiere
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Keine Vorgaben zum Treibweg
Geeignete Rampen vorhanden
Rampen mit an die Grösse der Tiere angepasste Seitenschutzeinrichtungen vorhanden
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht liegen
Mindesthöhe eingehalten
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum
Klimatisiertes Fahrzeug
Ventilation für dreistöckige Lastwagen vorgeschrieben, bei anderen Fahrzeugen genügend Öffnungen für gute Durchlüftung
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Betäubung ohne Leiden
Schweine müssen höchste Gaskonzentration innert 20 Sekunden erreichen, aber Betäubung durch Gas verursacht Stress. Korrekte Ansatzstelle und genügende Stromstärke für Elektrobetäubung sind vorgeschrieben
Zutrieb zur Betäubung
Keine Vorgabe. Vereinzelung – was für die Tiere Stress bedeutet – bei Elektrobetäubung der Normalfall, bei CO2-Betäubung nicht ausgeschlossen
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof
Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht liegen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden
Entblutung genügend schnell
Entblutungsschnitt je nach Betäubungsmethode 20 bis 100 Sekunden nach der Betäubung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Der Preis ist der landesübliche Preis
Über 10 Jahre schwankende Preise, kein Trend ausmachbar. Der Landesindex der Konsumentenpreise verhält sich ähnlich
Erfolgreich vermarktete Tiere
Der Schweinemarkt ist instabil, oft können Tiere nicht zum optimalen Zeitpunkt geschlachtet werden, was zu Preis-Abzügen für die Landwirte führt
Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse. Es gibt weder Einstreu noch Auslauf oder Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden.