Schweinefleisch Wiesenschwein
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Jährliche Kontrollen durch Kontrolldienst STS
Wirksames Kontrollintervall
Jährliche Kontrollen
Glaubwürdige Kontrollen
Unangemeldete Kontrollen
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Kontrolle durch Kontrolldienst STS. Es werden nur die IP-Suisse Richtlinien kontrolliert, nicht die Vorgaben von Wiesenschwein
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Kontrolle durch Kontrolldienst STS auf allen Betrieben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Alle Mastschweine gemäss denselben Anforderungen gehalten
Tierkennzeichnung
Mastschweine und Zuchtschweine individuell markiert
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Unabhängige Zertifizierungsstelle
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt (kein Coupieren der Schwänze, kein Abklemmen der Zähne, keine Nasenringe oder Rüsselklammern oder Drähte im Rüssel)
Coupieren des Schwanzes, Abklemmen der Zähne, Einsetzen von Nasenringen, Rüsselklammern oder Drähten verboten, Abschleifen der Zahnspitzen erlaubt
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Ebermast / Impfung gegen Ebergeruch / Kastration unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe
Kastration unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe. Jungebermast oder Imfpung gegen Ebergeruch falls Nachfrage vorhanden
Genügend Klauen-Abrieb
Naturbodenauslauf für Mastschweine, täglich mehrstündiger Auslauf im Freien für Zuchtsauen und Eber, bzw. befestigter Fress- und Tränkebereich für säugende Sauen und Ferkel gewährleisten Klauen-Abrieb
Klauenpflege
Klauen soweit nötig regelmässig pflegen und schneiden
Perforierte Böden ungefährlich
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Teilnahme an einem Gesundheitsprogramm
Mitgliedschaft Schweinegesundheitsdienst SGD oder gleichwertige Organisation
Nottötung
Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (z.B. Bolzenschuss und Entbluten) je nach Gewicht vorgeschrieben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt und vom Tierarzt visiert werden
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich. Durch eine Mindestsäugezeit wird das Immunsystem der Ferkel gestärkt und der Verbrauch an Antibiotika verringert
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Hormone
Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig, PMSG verboten
Futter und Wasser
Genügend und genügend breite Futterstellen
Durch gestreute Maiswürfel im Wühlbereich und auf der Wiese können von den Mastschweinen mit dem Fressen assozierte Verhaltensweisen ausgelebt werden. Im Stall für jedes Tier eine genügend breite Futterstelle oder geeignete Formen der Vorratsfütterung
Genügend Tränkestellen
Bei Trockenfütterung pro 12 Tiere, bei Flüssigfütterung pro 24 Tiere eine Tränkestelle, für Mastschweine im Sommer mindesten einmal pro Tag zusätzlich Trinkmöglichkeit im Pool
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Zusätzlich zu Stroh eine Form von Raufutter
Raufutter auf der Wiese und permanent zugängliches Heu oder Emd für Masttiere, für Zuchtsauen und Eber immer eine bodendeckend eingestreute Liegefläche
Genügend Rohfaser
8 % Rohfaseranteil für Zuchtsauen, Mastschweine können auf der Weide Rohfaser aufnehmen
Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau (kein Abholzen von Primärwäldern, keine Gentechnik)
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall, täglich mehrstündiger Auslauf im Freien für Zuchtsauen, Eber und Mastschweine, dort uneingeschränktes Tageslicht. Kein Zugang zum Freien für säugende Sauen und Ferkel
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Permanent frei zugänglicher Auslauf für Zuchtsauen, Eber und Mastschweine. Säugende Sauen und Ferkel den Tieren angepasstes Klima
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Permanent frei zugänglicher Auslauf für Zuchtsauen, Eber und Mastschweine. Für säugende Sauen und Ferkel Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Dem Alter angepasst genügend warm oder sehr gut eingestreut (Nestbaumöglichkeit)
In Aussenklimaställen Vorgaben zu altersabhängigen minimalen Temperaturen, bzw. Massnahmen bei Unterschreiten dieser Temperaturen (z.B. Liegekiste)
Abkühlungsmöglichkeit
Vernebelungsanlagen im Auslauf und Suhle im Freilaufbereich
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Platz im Stall und Ausgestaltung
Genügend grosse Fläche pro Tier
Flächen pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben. Ausreichend Bewegungsfreiheit für Eber, Mastschweine, säugende Sauen und Zuchtsauen, wenig Bewegungsfreiheit für Ferkel
Genügend grosse Liegefläche
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Keine Perforation der Liegeflächen
Nicht perforierte Liegefläche
Keine Fixierung der Zuchtsauen
Schweine dürfen nicht fixiert werden, Ausnahme: 10 Tage während der Deckzeit
Keine zwei- oder mehrstöckigen Käfige
Ferkel dürfen nicht in mehrstöckigen Käfigen gehalten werden
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall
Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)
Betriebsgrösse limitiert (z.B. maximal 1’500 Mastschweine), falls Mist oder Gülle auf andere Betriebe gebracht werden muss
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Zugang zum Freien für Zuchtsauen, Eber und Mastschweine, kein Zugang für säugende Sauen und Ferkel
Zugang zum Auslauf permanent
Zugang permanent für Mastschweine. Täglich mehrstündiger Auslauf im Freien für Zuchtsauen und Eber
Auslauf genügend gross
Bewegungsfreiheit gewährende Auslaufflächen sind gewichtsabhängig vorgeschrieben
Ungedeckte Fläche genügend gross
Mindestens die Hälfte der Auslauffläche ist nicht überdacht
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Anteil Perforation im Auslauf nicht beschränkt
Dokumentation
Der Auslauf aller Tiere wird individuell aufgezeichnet
Weide
Weide vorhanden
Weide für Mastschweine, keine Weide für Zuchtsauen und Eber
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent
Pro Schweinegruppe mindestens eine Stunde pro Tag
Weide genügend gross
Weide grosszügig bemessen
Weide zu Beginn mit Grasnarbe
Noch keine Erfahrungswerte
Suhle bei ständiger Freilandhaltung
Suhle vorhanden
Schatten
Gute Beschattung mit Bäumen
Wechselnde Weide bei ständiger Freilandhaltung
Keine Vorgabe
Dokumentation
Auslauf aller Tiere wird individuell aufgezeichnet
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Schweine müssen in Gruppen gehalten werden. Ausnahmen: Sauen kurz vor der Säugezeit, Eber ab Geschlechtsreife
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Liegebereich bodendeckend mit geeignetem Material (z.B. Stroh) eingestreut
Beschäftigung zum Kauen (Langstroh, Gras, Heu, Zweige, o.ä.)
Regelmässig Äste zum Kauen für Mastschweine. Zuchtsauen und Eber haben Einstreu die nur bedingt zum Kauen geeignet ist, keine Vorgabe zu Langstroh etc.
Säugedauer und -art
Die Säugezeit beträgt mindestens 24 Tage
Scheuermöglichkeit
Es gibt reichlich Scheuermöglichkeiten (Bäume, Boden auf der Weide) für Mastschweine; keine Vorgabe für Zuchtschweine
Nestbaumaterial
Einige Tage vor dem Abferkeln ausreichend zum Nestbau geeignetes Material (z.B. Langstroh)
Wühlen
Durch gestreute Maiswürfel im Wühlbereich und auf der Weide genügend Wühlmöglichkeiten für Mastschweine. Für Zuchtsauen und Eber Wühlen in Einstreu bedingt möglich, keine weiteren Wühlmöglichkeiten
Zucht
Tageszunahmen zwischen 600 und 700 Gramm
Langlebigkeit der Zuchtsauen
Je nach Rasse Lebensdauer von durchschnittlich 4 – 6 Würfen
Wurfgrösse
Durchschnittliche Wurfgrössen zwischen 13 und 13.5. Regelmässig über 14 Ferkel pro Wurf
Verbot Embryotransfer
Embryotransfer ist möglich
Lahmheiten
Der STS hat keine Daten hierzu
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit
Schonendes Aufladen
Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln
Transporte während Lebensdauer
Arbeitsteilige Ferkelproduktion möglich, Galtsauen werden hochträchtig transportiert
Abschlussgitter vorhanden
Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Geeignete Rampen vorhanden
Geeignete Verladeeinrichtungen mit genügend hohen Seitenschutzvorrichtungen
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht liegen
Mindesthöhe eingehalten
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum
Klimatisiertes Fahrzeug
Ventilation für dreistöckige Lastwagen vorgeschrieben, bei anderen Fahrzeugen genügend Öffnungen für gute Durchlüftung
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Betäubung ohne Leiden
Schweine müssen höchste Gaskonzentration innert 20 Sekunden erreichen, aber Betäubung durch Gas verursacht Stress. Korrekte Ansatzstelle und genügende Stromstärke für Elektrobetäubung sind vorgeschrieben
Zutrieb zur Betäubung
Keine Vorgabe. Vereinzelung – was für die Tiere Stress bedeutet – bei Elektrobetäubung der Normalfall, bei CO2-Betäubung nicht ausgeschlossen
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof
Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht liegen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden
Entblutung genügend schnell
Entblutungsschnitt je nach Betäubungsmethode 20 bis 100 Sekunden nach der Betäubung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Durch Direktzahlungen und Preiszuschläge (individuell mit jedem Landwirt verhandelt) ausreichend höherer Preis
Label erst 2019 gestartet
Erfolgreich vermarktete Tiere
Liefergarantie für sämtliche Tiere auf mindestens 3 Jahre
Vorausgesetzt wird die Einhaltung der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung, sowie RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) für Mastschweine, Zuchtsauen und Eber. Einstreu für alle Tierkategorien, Weidegang und ein Wühlareal für Mastschweine ermöglichen es, die meisten arttypischen Verhaltensweisen auszuleben. Quelle: Tierhaltungsreglement Wiesenschweine (Version 1.0 September 2018).